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Verantwortbares Richterrecht
Staatsorgane sollen die Verantwortung für jene Entscheidungen tragen, die sie treffen. Mit der entscheidungstreffenden Verantwortung der Judikative wird auch in demokratischen Rechtsstaaten unangemessen umgegangen, die rechtliche Zulässigkeit und Legitimität des maßgeblichen Richterrechts meistens nur unzureichend reflektiert. Die richterliche Rechtsgewinnung und ihre jeweiligen Methodiken zeichnen sich demgemäß aus durch mangelnde Transparenz sowie nahezu flächendeckende, aber z.T. entbehrliche Komplexität. Vor diesem Hintergrund ...

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